Nachhaltigkeitsberichts-
erstattung: Worauf es ankommt

Gastbeitrag von Prof. Dr. Annette Kleinfeld


Portraitfoto von Annette Kleinfeld
© BGE

Prof. Dr. phil. Annette Kleinfeld lehrt seit 2014 als Professorin für Business & Society an der Fakultät Wirtschafts-, Kultur- und Rechtswissenschaften der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HTWG) Konstanz. Sie ist Senatsbeauftragte für Ethik der Hochschule und Leiterin des Ressorts „CSR & Nachhaltigkeit“ am KICG Konstanz Institut für Corporate Governance. Bereits seit 1998 berät sie Organisationen zu diesen Themen, seit 2004 unter dem Dach ihres eigenen Unternehmens, der Dr. Kleinfeld CEC – Corporate Excellence Consultancy GmbH & Co. KG mit Sitz in Gifhorn, Niedersachsen.


Immer mehr Organisationen entscheiden sich für die Veröffentlichung von Zahlen, Daten und Fakten zu ihrer „nicht-finanziellen Performance“, um über die Auswirkungen ihres Tuns gegenüber der Gesellschaft (= CSR) Rechenschaft abzulegen. Spätestens seit der Einführung des CSR-Richtlinienumsetzungsgesetzes (CSR RUG) 2017 veröffentlicht eine wachsende Anzahl von Organisationen einen sogenannten Nachhaltigkeits- oder CSR-Bericht – und zwar unabhängig davon, ob Unternehmen von dieser Berichtspflicht betroffen sind.

Anders als ein klassischer Jahres- oder Geschäftsbericht beschäftigt sich der Nachhaltigkeitsbericht nicht nur mit der Frage, wie mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen im Berichtszeitraum gewirtschaftet wurde und welche Ergebnisse damit erzielt werden konnten. Während die primäre Zielgruppe hier die Gesellschafter einer Organisation sind, richtet sich ein CSR-Bericht auch an andere Stakeholder, die ein legitimes Interesse an respektive einen begründeten Anspruch gegenüber dem Unternehmen haben. Allem voran gehören dazu die eigenen Mitarbeiter*innen, Kunden, Geschäftspartner*innen, Lieferanten, aber auch Repräsentanten der Gesellschaft in Form von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Medien. Die Verantwortungsbereiche, um die es inhaltlich geht, reichen von der Art und Weise der Organisationsführung, der Prävention von ethischem Fehlverhalten über Arbeitsbedingungen, die Einhaltung der Menschenrechte im eigenen Unternehmen ebenso wie in der Wertschöpfungskette bis zum Verbraucher- und Umweltschutz. Nicht für alle Organisationen sind alle Aspekte gleichermaßen relevant. Daher gilt es, analog zur finanziellen Berichterstattung, zu Beginn mithilfe einer „Wesentlichkeitsanalyse“ vor dem Hintergrund der Auswirkungen des eigenen Kerngeschäfts und der legitimen Stakeholder-Interessen die organisationsspezifischen Verantwortlichkeiten herauszuarbeiten, auf die sich der eigene Bericht dann bezieht.

Die Frage wozu

Die Ziele und Motive hinter der Entscheidung zur Veröffentlichung eines Nachhaltig­keitsberichtes hängen von unterschiedlichen Faktoren ab, beispielsweise von den Anforderungen einzelner Stakeholdergruppen wie Kunden, Anteilseigner oder externer Rating-Agenturen bei börsennotierten Unternehmen. Gerade bei den Pionieren unter den berichtenden Unternehmen finden sich häufig auch „Über­zeugungstäter“: Hier ist es der Organisationsleitung aufgrund ihrer Haltung und Werte ein ureigenes Anliegen, nach innen wie nach außen darzustellen, dass und wie sie Verantwortung gegenüber Gesellschaft, Umwelt und ihren wichtigsten Anspruchsgruppen wahrnimmt. Dies gilt beispielsweise für den inhabergeführten Hersteller von nachhaltigem Outdoor-Equipment VAUDE am Bodensee oder für die Otto-Group, die bereits in den 1990-er Jahren Auszeichnungen dafür erhalten hat, dass sie alle Facetten ihrer unternehmerischen Verantwortung gleichgewichtig adressiert.

Unabhängig von der individuellen Motivation sollen mit der freiwilligen Nachhaltigkeits­bericht­erstattung vor allem folgende Ziele erreicht werden: Transparenz nach innen wie nach außen, ein gutes öffentliches Image und angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels heute zusätzlich der Aufbau einer starken Arbeitgebermarke, um Personal nicht nur zu gewinnen, sondern auch langfristig zu binden. Der internationale de-facto-Standard zur Erstellung von substanziellen Nachhaltig­keits­berichten – die Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) – wirbt darüber hinaus mit dem Nutzen der Vergleichbarkeit mit anderen Organisationen, des Benchmarking mit Wettbewerbern, der Gewinnung von Impulsen für eine kontinuierliche Verbesserung und mit der Aufdeckung blinder Flecken aufgrund einer systematischen Auseinandersetzung mit den eigenen Anspruchsgruppen und der Ableitung organisationsspezifischer Verantwortungsaspekte.

Die Frage Wie

Um diese Potentiale zu realisieren, werden eine Reihe von Voraussetzungen genannt. Die qua Bericht kommunizierten Informationen sollen vollständig, präzise – möglichst quantifiziert dargestellt – und verständlich formuliert sein, sodass auch Laien wissen, was damit gemeint ist. Sie sollen zudem für alle Interessierten leicht zugänglich sein. Zum Inhalt eines gelungenen Nachhaltigkeitsberichts gehört darüber hinaus die Setzung von mehr oder weniger ehrgeizigen Zielen, über deren Erreichung dann im kommenden Jahr berichtet werden kann.

Oder eben auch nicht! Zum Beispiel, weil sich der Weg dorthin in der Realität als steiniger erwiesen hat als angenommen oder weil aufgrund ungünstiger Umfeldbedingungen wie aktuell der Pandemie Prioritäten anders gesetzt wurden. Die wenigsten Unternehmen allerdings haben den Mut, über diese Schwierigkeiten oder gar über Misserfolge zu berichten. Nach außen soll ja immer nur das Positive dargestellt werden – so lernt man es, so ist es üblich im Bereich Marketing-Kommunikation! Aber gilt das auch für die Kommunikation mit der Öffentlichkeit, mit Anspruchsgruppen, die mindestens und zurecht Ehrlichkeit von einer Organisation erwarten, egal ob Mitarbeiter, Kunde oder Gesellschafter?

Gerade unter den heutigen gesellschaftlichen Bedingungen, die das Akronym „VUKA“ (Volatilität, Unsicherheit, Komplexität, Ambiguität) so treffend beschreibt, wird in Politik und Wirtschaft Vertrauen zu einer der wichtigsten immateriellen Ressourcen und Erfolgsfaktoren! Wodurch aber entsteht dieses Vertrauens-Kapital?

Worauf es ankommt

Natürlich fördern Offenheit und Transparenz Vertrauen. Aber eben nur in Verbindung mit einer bestimmten Qualität. Die Veröffentlichung von Daten und Zahlen alleine, auch dann, wenn diese noch einmal von einer externen Organisation in ihrer Plausibilität bestätigt werden, reicht dafür nicht aus. Transparenz, die Vertrauen stiften will, muss zum einen die Aktivitäten, vor allem aber die Entscheidungen und Motive, die ihnen zugrunde liegen, für Dritte, in diesem Fall für die eigenen Stakeholder nachvollziehbar werden lassen: Was steckt hinter den gesetzten Zielen und ergriffenen Maßnahmen? Warum hat sich die Geschäftsführung in relevanten Fragen so und nicht anders entschieden? Und vor allem: Welche Rolle haben bei der alltäglichen Entscheidungsfindung die propagierte Nachhaltigkeitsorientierung und das Bewusstsein der eigenen Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Umwelt gespielt?

Zum anderen gehört zu vertrauensstiftender Transparenz Glaubwürdigkeit! Notwendige Bedingung für Glaubwürdigkeit aber sind Wahrhaftigkeit und Authentizität. Beides wird gegenüber Anspruchs-gruppen nicht dadurch erzeugt, dass man immer nur das mitteilt, was gut gelaufen ist und einseitig betont, wie toll die berichtende Organisation ist. Gerade die Vertreter kritischer Stakeholder wie NGOs, die um die Herausforderungen der Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Praxis wissen, werden bei zu vielen Erfolgsgeschichten misstrauisch. Im schlimmsten Fall wird der Verdacht des Greenwashing laut.

Ein erfolgreicher Nachhaltigkeitsbericht, der zu den oben genannten positiven Effekten führt, setzt also vor allem eines voraus: Mut. Mut zur Wahrheit, aber auch Mut zur Demut!

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